Steuer- und Strafrecht

Vorbeugen ist besser als heilen. Wir wählen für jeden Unternehmer individuell steuerlich vorteilhafte Lösungen aus, die es ermöglichen, einen möglichen Streit mit der Steuerbehörde zu vermeiden.

Wir verteidigen aktiv die Interessen des Mandanten in Steuerverfahren und bei Prüfungen. Mit den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zwingen wir die Behörden zu einer effizienten Beweissuche, die es unmöglich macht, Steuerschulden auf der Grundlage von Vermutungen, Ahnungen oder Unregelmäßigkeiten, die in einem anderen Unternehmen aufgetreten sind, zu ermitteln. Schon vor der Finanzbehörde der ersten Instanz wirken wir der kriminellen Praxis entgegen, Verfahren auf der Grundlage einer vorgefassten These zu führen. Wir kümmern uns besonders um Unternehmer, die Opfer einer Steuerstraftat geworden sind und anschließend von der Behörde, die den Täter nicht fassen kann oder will, für steuerpflichtig erklärt werden, während sie die Haushaltsverluste zu Lasten eines legal arbeitenden Unternehmens ausgleicht.

Wir reagieren entschlossen auf Situationen, in denen die Steuerbehörde das Gesetz eigenmächtig anwendet, insbesondere bei unrechtmäßigen Pfändungen von Vermögenswerten des Unternehmers oder bei der Verweigerung der Erstattung der Mehrwertsteuerdifferenz.

Wir vertreten den Unternehmer wirksam in Steuerstrafsachen – sowohl in der Rolle des Streithelfers, der die Rückgabe von Gegenständen fordert, die als aus einer Straftat stammend oder zur Begehung einer Straftat verwendet wurden, als auch in der Rolle des Angeklagten, wobei wir oft erklären, dass es sich bei dem unterschiedlichen Verständnis einer Bestimmung durch den Unternehmer um einen Steuerstreit und nicht um eine Straftat handelt.

Unser Tätigkeitsbereich und unsere Spezialisierung

Bau- und Planungsindustrie, Immobilien

Unternehmensdienstleistungen für Firmen

Öffentliches Auftragswesen

Rechtsdienstleistungen im Gesundheitswesen

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