Die Besonderheit der Rechtsdienstleistungen für öffentliche Einrichtungen, einschließlich der kommunalen Verwaltungseinheiten, ergibt sich aus dem breiten Spektrum ihrer Zuständigkeiten und der Bandbreite der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben. Die Organe der lokalen Selbstverwaltung sind nicht nur für die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben und der ihnen im Rahmen der staatlichen Verwaltung übertragenen Aufgaben zuständig, sondern sie führen auch Infrastruktur- oder Bauinvestitionen in Eigenregie oder mit Hilfe externer Mittel durch. Die Organe der lokalen Selbstverwaltungseinheiten sind auch befugt, lokale Gesetze zu erlassen, was aufgrund eines umfangreichen Aufsichtssystems besondere Sorgfalt erfordert.
Die juristische Betreuung der territorialen Selbstverwaltungseinheiten erfordert daher nicht nur verwaltungs- und verfahrensrechtliche Kenntnisse, sondern auch ein Verständnis dafür, dass sich hier öffentliches Recht und Privatrecht überschneiden. Einerseits haben die Organe der kommunalen Selbstverwaltungseinheiten das Recht, die rechtliche Situation eines Bürgers hoheitlich zu gestalten, andererseits treten sie im Zivilrechtsverkehr gleichberechtigt mit anderen Marktteilnehmern auf.
Der Rechtsdienst der kommunalen Selbstverwaltung umfasst daher insbesondere: