Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen oder eine öffentliche Behörde vertreten oder als Einzelunternehmer tätig sind, müssen Sie unbedingt den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, alle Herausforderungen zu meistern, die sich aus der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ergeben.
Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten und stellen sicher, dass die zu diesem Zweck eingesetzten Mechanismen mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen. Zu diesem Zweck umfassen unsere Rechtsdienstleistungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten: