Wir bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung in Angelegenheiten der öffentlichen Auftragsvergabe.
Wir raten unseren Mandanten, bereits vor der Bekanntgabe der Ergebnisse des Verfahrens proaktiv zu handeln, da die Möglichkeiten zur Anfechtung von Ausschreibungsentscheidungen durch die Notwendigkeit, hohe Gebühren zu zahlen, begrenzt sind. Deshalb nehmen wir zu den Spezifikationen der Vertragsbedingungen Stellung, bereiten Anträge auf deren Änderung vor und legen Rechtsmittel ein.
In Fällen von groben Verstößen zögern wir nicht, einen Antrag auf eine Ad-hoc-Inspektion durch den Präsidenten des Amtes für öffentliches Auftragswesen vorzubereiten.
Unternehmern, deren Ausschreibungsverfahren erfolgreich verlaufen ist, bieten wir Unterstützung bei der Auftragsausführung, insbesondere bei der Vergabe von Zusatz- und Ergänzungsaufträgen. Wir beraten bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern und bereiten Verträge vor.
Durch unsere Tätigkeit zwingen wir die Auftraggeber zur ständigen Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer und kämpfen im Streitfall vor Gericht für die unseren Auftraggebern zustehende Vergütung.