Medizinrecht ist unsere Leidenschaft. Hier verbinden wir das Wissen unserer Juristen und die Erfahrung zahlreicher wissenschaftlicher Kongresse mit dem Verständnis für die Medizinbranche. Wir wissen, wie oft sich das rechtliche Umfeld, in dem Ärzte, Krankenschwestern oder Labordiagnostiker ihren Beruf ausüben, ändert und welche Herausforderungen dies mit sich bringt. Wir wissen auch, dass nicht jede Komplikation auf einen medizinischen Fehler zurückzuführen ist. Deshalb stützen wir uns auf unsere bisherigen Erfahrungen und entwickeln unser Interesse an diesem Bereich:
- wir beraten Leiter von Einrichtungen des Gesundheitswesens bei ihren Verträgen mit Mitarbeitern und Dienstleistern;
- wir unterstützen die Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Erbringung alltäglicher Unternehmensdienstleistungen;
- wir helfen bei der Anfechtung von Entscheidungen der Behörden des Nationalen Gesundheitsfonds und der Sanitätsinspektion;
- wir vertreten medizinische Einrichtungen in Verfahren vor dem Patienten-Ombudsmann;
- wir vertreten Vertreter aller medizinischen Berufe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Haftung für sogenannte medizinische Schäden;
- wir unterstützen medizinische Fachkräfte in Verfahren vor den Berufshaftpflichtbehörden;
- wir unterstützen Patienten und ihre Familien, indem wir in ihrem Namen Ansprüche auf Entschädigung, Schadenersatz und Renten gegen medizinische Einrichtungen und Versicherer geltend machen.