Unsere strafrechtliche Praxis beschäftigt sich in erster Linie mit der effektiven Verteidigung in Straf- und Wirtschaftssachen.
Eine moderne und umfassende juristische Betreuung von Unternehmen erfordert natürlich häufig den Einsatz strafrechtlicher Instrumente. Deshalb vertreten wir häufig Unternehmen, die durch Handlungen ihrer Auftragnehmer, Mitarbeiter oder auch Vorstandsmitglieder geschädigt wurden, vor den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden und unterstützen sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Mit echtem Enthusiasmus übernehmen wir die Verteidigung von Verdächtigen und Beschuldigten sowie die Vertretung der Interessen von Geschädigten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kenntnisse im Strafrecht können wir unsere Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – sowohl vor den Strafverfolgungsbehörden als auch vor den Gerichten – überdurchschnittlich effektiv vertreten. Es ist unser oberstes Ziel, unseren Mandanten eine optimale Verteidigung zu bieten. Wir sind uns daher bewusst, dass die frühestmögliche Inanspruchnahme eines Strafverteidigers unsere Mandanten vor Fehlern bewahrt, deren Korrektur sich in späteren Verfahrensstadien als unmöglich erweisen könnte.
Unsere strafrechtliche Praxis umfasst in erster Linie: