Michał Białkowski

Rechtsanwalt Michał Białkowski ist Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań.

Seine Erfahrungen bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen hat er seit 2009 in führenden Rechtsanwalts- und Rechtsberatungskanzleien in Poznań gesammelt. Außerdem absolvierte er ein Praktikum in der Kanzlei eines deutschen Rechtsanwalts in Löcknitz. Im November 2012 begann er seine Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Zbigniew Barwina. In den Jahren 2013 bis 2015 absolvierte er seinen Anwaltsreferendariat bei Rechtsanwalt Zbigniew Barwina.

Er ist spezialisiert auf Zivilrecht, Kommunalrecht und Medizinrecht.

Außerdem verfügt er über umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung von Unternehmen, die in den Bereichen Bauwesen, Verkaufsautomaten und Maschinen tätig sind. Er ist an zahlreichen Streitigkeiten beteiligt, die sich aus der Erfüllung von Verträgen in der freien Wirtschaft und von Verträgen, die unter dem Regime des öffentlichen Vergaberechts geschlossen wurden, ergeben. Dank seiner früheren Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten kann er Unternehmer auch bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung wirksam unterstützen.

Im Rahmen der juristischen Betreuung von Kommunalverwaltungen ist er für die Erstellung von Gutachten zu kommunalen Rechtsakten und die rechtliche Absicherung von Verträgen zuständig, die von öffentlichen Einrichtungen abgeschlossen werden. Außerdem unterstützt er die Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Er vertritt sowohl Patienten als auch Gesundheitseinrichtungen in sogenannten medizinischen Streitigkeiten. Er führt Fälle, die medizinische Fehler oder Krankenhausinfektionen betreffen, nicht nur vor den ordentlichen Gerichten, sondern auch vor den Berufshaftpflichtorganen der Ärzte und den Provinzkommissionen für die Beurteilung medizinischer Ereignisse.

Michał Białkowski führt auch Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Immobilienrechts (z.B. über die Abrechnung von Immobilienaufwendungen, über die Begründung von Dienstbarkeiten, über die Abschaffung des Miteigentums oder über die Erwerbsverjährung) oder des Erbrechts (z.B. über einen Pflichtteil oder über die Teilung der Erbschaft).

Doktor der Rechtswissenschaften. Im Januar 2018 verteidigte er an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań seine Dissertation Schadensersatz bei ärztlicher Behandlung. Seit Oktober 2018 ist er Assistenzprofessor an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Szczecin, wo er Studenten in den Bereichen Vertragsrecht, Patientenrechte und Zivilverfahren unterrichtet. Sein Hauptforschungsgebiet ist nach wie vor das Zivilrecht und das Zivilprozessrecht mit besonderem Schwerpunkt auf der Schadensersatzhaftung und der Frage der Nichterfüllung und Schlechterfüllung von Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen. Seine Arbeiten wurden in renommierten polnischen und ausländischen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Er spricht fließend Englisch und verständigt sich gut auf Deutsch.